Kinderhaus Bocholt e.V.

Beiträge

Die Höhe des Kindergartenbeitrages richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Kindergartengesetzes des Landes NRW.

Unter www.bocholt.de finden Sie die Satzung der Stadt Bocholt über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) http://www.bocholt.de/intabox/medienarchive/fb10/ortsrecht0505.pdf

 

Zusätzlich zu dem Beitrag, der an die Stadt Bocholt gezahlt wird, wird ein Vereinsbeitrag erhoben. Dieser liegt gestaffelt nach Einkommen zwischen 6,00 und 30,00 Euro monatlich.

Für das Mittagessen im Kinderhaus wird ein Kostenbeitrag von 63,00 Euro im Monat erhoben.

Durch diesen Beitrag der Eltern wird neben den Kosten für die Lebensmittel die Stelle einer Kochfrau finanziert.

Der Beitrag für das tägliche Frühstück beträgt 5,25 Euro im Monat.